
Leasing: effizient und transparent
Neben unseren umfangreichen Servicemodulen können Sie Ihre Fahrzeugflotte selbstverständlich auch über uns zu attraktiven Konditionen leasen. Dieses Finanzleasing bieten wir in zwei Vertragsvarianten an.
Kilometervertrag:
Dies ist die beliebteste Form des Finanzleasings im Flottenbereich. Der Leasingvertrag wird über eine bestimmte Laufzeit sowie eine Gesamtlaufleistung in Kilometern geschlossen. Am Vertragsende findet eine Schlussabrechnung statt. Hier werden die laut Leasingvertrag vereinbarten Gesamtkilometer den tatsächlich gefahrenen Kilometern gegenübergestellt. Mehrkilometer bzw. Minderkilometer werden gemäß den im Leasingvertrag festgelegten Nachbelastungs- oder Erstattungssätzen abgerechnet. Das Verwertungsrisiko liegt beim Leasinggeber.
Restwertvertrag
Hierbei handelt es sich um einen Leasingvertrag mit Gebrauchtwagenabrechnung. Bei diesem wird am Vertragsende der kalkulierte Restwert dem Veräußerungserlös gegenübergestellt. An einem Mehrerlös sind Sie als Leasingnehmer mit 75% beteiligt, die verbleibenden 25% bleiben beim Leasinggeber. Ein Mindererlös ist zu 100% vom Leasingnehmer zu tragen. Die Vertragsdauer darf 40% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (AfA)* nicht unterschreiten, sowie nicht 90% überschreiten.
Erläuterung AfA:
Bei Wirtschaftsgütern, deren Nutzung sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von über einem Jahr erstreckt, sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu verteilen. Die Höhe der jährlichen AfA richtet sich nach den steuerlichen Vorschriften. Die AfA mindert den Gewinn und beeinflusst die Höhe der Steuern aus dem steuerpflichtigen Ertrag sowie aus dem steuerlichen Betriebsvermögen. Für die Leasingverträge ist die AfA insofern von Bedeutung, als nach den Leasing-Erlassen die Leasing-Zeit zwischen 40% und 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der amtlichen AfA-Tabelle betragen muss.


